Montag, 15. August 2011

Steger Inkasso gewinnt Rechtsstreit

 Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 247/10):
Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 458/11):
Steger Inkasso GmbH, rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen

Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Frankfurt, in seinem Urteil AZ 8 C 247/10 die Wirksamkeit der Verträge der Premium Media Solutions auf der Seite www.nackte-teenies.net (Betreiber der Forderung ist die Steger Inkasso GmbH) in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat, folgte nun auch das Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 20.06.2011 unter dem Aktenzeichen 33 C 458/11 der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt und begründet seine Entscheidung zugunsten der Steger Inkasso GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen. Weiter führt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich. Die Seitengestaltung der Premium Media Solutions AG in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung): "Durch den offensichtlichen Preishinweis auf der Startseite muss dem verständigen Anwender klar sein, dass er mit der Anmeldung einen Vertrag abschließt und daher die Entgeltlichkeit des Angebots naheliegend ist. Dem potentiellen Interessenten drängt sich somit die Kenntnisnahme des Textes zu den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nahezu auf."

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Steger Inkasso beantragt zahlreiche Mahnbescheide beim AG
Wie durch Gerichtssprecher bekannt wurde hat die Steger Inkasso GmbH mehrere Mahnbescheide gegen die säumigen Mitglieder von www.nackte-teenies.net beantragt. Auf Nachfrage zeigte man sich wild entschlossen, gegen die nicht zahlen wollenden Mitglieder nun endgültig gerichtlich vorgehen zu wollen. Wir werden den Betrug durch die Kunden nicht länger hinnehmen, teilte die Steger Inkasso GmbH mit. Letztendlich haben wir auch eine Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und unseren Mitarbeitern. Die Zahlungsquote Betrug in der Vergangenheit nahezu. 99 %, leider gibt es aber immer noch User, die glauben, Internetangebote kostenlos beanspruch zu können. Wir werden jede Forderung ausnahmslos einklagen. Auf die Frage hin, ob man sich da gute Chancen ausrechnet, wurde unmissverständlich klargestellt, dass man bereits deshalb jeden Fall einklagen wird, damit den Usern unmissverständlich klargemacht wird, dass es jedem an den Kragen geht. Die Redaktion rechnet im Falle einer Klagewelle mit 90% Erfolgsquote für die Steger Inkasso GmbH, dies entspricht der Quote der zurzeit vorhandenen Urteile.